Ihr Aufenthalt von A bis Z

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

herzlich willkommen im Kreiskrankenhaus Demmin.

Der Gang in ein Krankenhaus ist immer unangenehm, beunruhigend oder gar beängstigend.
Fragen wie „Was wird auf mich zukommen?“, „Werde ich schlafen können?“, „Habe ich alles eingepackt?“ oder auch „Wird es weh tun?“ gehen jedem durch den Kopf. Doch die Ärzte, die Schwestern und Pfleger und das Küchenpersonal werden alles tun, um Ihnen die Zeit des Krank-Seins so angenehm wie möglich zu machen und somit zu einer schnellen Genesung beizutragen.

Mit den folgenden alphabetisch sortierten Stichpunkten möchten wir Sie informieren und Ihnen helfen, sich schnell mit den Gegebenheiten unseres Krankenhauses vertraut zu machen. Sprechen Sie trotzdem gerne die Mitarbeitenden unseres Hauses an, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie spezielle Wünsche haben. Der Dialog mit Ihnen und Ihren Angehörigen ist uns wichtig.

Wir wollen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und tun alles für eine bestmögliche Behandlung. Denn wenn Sie zufrieden sind, werden Sie schneller gesund.

Unsere Mitarbeitenden des Kreiskrankenhauses Demmin und die Klinikleitung des Hauses danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen eine gute und schnelle Genesung.

Ihr Kreiskrankenhaus Demmin

Vor dem Aufenthalt

Das Kreiskrankenhaus Demmin befindet sich in der Wollenweberstraße 21 und ist sowohl mit dem Auto – über der B110 in Ost-West-Richtung von Anklam nach Rostock und der B194 in Nord-Süd-Richtung von Stralsund nach Stavenhagen – als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr – Bus und Bahn – gut erreichbar.

Nächstgelegene Bushaltestelle: Adolf-Pompe-Straße (ca 100 m Luftlinie)
Nächstgelegener Bahnhof: Bahnhofstraße 23 – ca 1 km vom Kreiskrankenhaus entfernt
(Bus fährt bis zur Adolf-Pompe-Straße)

Jeder stationäre Aufenthalt beginnt mit den notwendigen Aufnahmeformalitäten und dem Abschluss eines Aufnahmevertrages. Wir benötigen bei der Anmeldung Ihre persönlichen Daten für Ihre Krankenakte – aber auch, um uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen zu können.

Das Aufnahmebüro befindet sich unmittelbar neben der Information am Haupteingang. Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sein, die Aufnahme aufzusuchen, werden die Daten vom Pflegepersonal eingeholt.

Wir versichern Ihnen, dass die gespeicherten Daten den strengen Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen.

Für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Krankenhaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Pflegekostentarif in der jeweils gültigen Fassung. Sie können beide in Ihrem Patientenzimmer in der Informationsmappe einsehen.

Für einen reibungslosen Ablauf:

  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin in der Abteilung unserer Klinik.
  • Kommen Sie nüchtern, d. h. ab 24:00 Uhr (am Vortag) dürfen Sie nicht essen, nicht trinken und möglichst nicht rauchen, auch keinen Kaugummi kauen.
  • Aus hygienischen und technischen Gründen sollten Sie keinen Nagellack an Händen und Füßen sowie keine Creme und Bodylotion im Gesicht und dem betreffenden OP-Gebiet haben.

Folgende Unterlagen sind bitte mitzubringen:

  • Personalausweis und Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse
  • Einweisungsschein des behandelnden Arztes
  • Bei Entbindungen: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
  • Auflistung der regelmäßig eingenommenen Medikamente (Medikamentenliste)
  • Vorhandene Befunde, Berichte und Röntgenbilder Ihres Hausarztes/Facharztes
  • Patientenverfügung
  • Betreuungs- bzw. Altersvorsorgevollmacht
  • Falls vorhanden: Schrittmacherpass, Nothilfepass, Röntgenpass, Allergiepass, Falithromausweis, Diabetikerausweis
  • Impfausweis

Während des Aufenthaltes

Die ärztliche Versorgung ist für alle Patienten gewährleistet. Neben dem Chefarzt oder Oberarzt ist in erster Linie der Stationsarzt für Ihre Behandlung zuständig. Außer der täglichen Visite durch Ihren Stationsarzt finden regelmäßige Visiten mit dem Chefarzt oder Oberarzt statt.

Der Arzt ist verpflichtet, Sie über alle Behandlungsmaßnahmen aufzuklären und über Untersuchungen, Operationen und die Wirkungsweise der verordneten Medikamente zu informieren. Zu Operationen oder diagnostischen Eingriffen müssen Sie Ihr Einverständnis erklären. Aus diesem Grunde erläutert Ihr Arzt die damit verbundenen Risiken und Komplikationsmöglichkeiten. Ärzte anderer Fachrichtungen können gelegentlich zu Ihrer Behandlung hinzugezogen werden.

Während der Arztvisiten und der Behandlungszeiten sollten Sie grundsätzlich Ihr Krankenzimmer nicht verlassen. Bettruhe ist ein Teil der ärztlich verordneten Behandlung. Ihr Arzt wird deshalb auch den Zeitpunkt festlegen, an dem Bettruhe beendet werden kann.

Außerhalb Ihres Krankenzimmers halten Sie bitte die üblichen Bekleidungsregeln ein, d. h. tragen Sie auf den Gängen und Fluren einen Morgen- bzw. Bademantel oder Jogginganzug. Wenn Sie einen Spaziergang im Freien unternehmen, so ziehen Sie sich bitte entsprechende Straßenbekleidung an.

Der Besuch von Angehörigen und Freunden kann einen Krankenhausaufenthalt erleichtern. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass Ihr Heilungsprozess, der Arbeitsablauf im Krankenhaus und der Anspruch Ihrer Mitpatienten auf Ruhe nicht gestört werden darf. Deshalb bitten wir um Beachtung der Besuchszeiten der einzelnen Fachrichtung:

Klinik für Innere Medizin

14:00 – 17:00 Uhr

Klinik für Chirurgie
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe

14:00 – 17:00 Uhr

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin

14:00 – 17:00 Uhr

Intensivmedizin

keine festen Besuchszeiten

Das Team der Intensivstation setzt das Konzept der „offenen Intensivstation“ ohne feste Besuchszeiten um, daher erfolgt eine individuelle Absprache mit dem Pflegepersonal. Prinzipiell ist jederzeit ein Besuch möglich. Jeder Besuch sollte der Belastbarkeit des Patienten angepasst werden und die Genesung des Patienten unterstützen.

Sie und Ihre Besucher sind eingeladen, die Aufenthaltsbereiche unseres Hauses sowie unsere Cafeteria im Foyer nutzen. Besuche außerhalb dieser Zeiten sind nur mit Genehmigung der Stationsschwester gestattet. Während der Mittagsruhe von 12:30 bis 14:00 Uhr sind keine Besuche erwünscht. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Besucher ebenfalls Rücksicht auf Ihre Zimmernachbarn nehmen.

Blumen gehören noch immer zu den schönsten Genesungsgrüßen – jedoch bitte in Maßen. Nicht jeder verträgt intensiven Blumenduft. Wichtig: Topfblumen gehören wegen der damit ggf. verbundenen Infektionsgefahr nicht in ein Krankenzimmer.

Gerne können Sie statt Blumen auch einen Gutschein an der Informationszentrale erwerben und für Internetzugang oder Telefonnutzung einsetzen.

Unsere Cafeteria befindet sich gleich im Eingangsbereich des Krankenhauses.

Wir halten für Sie, Ihren Angehörigen und Besucher neben Kaffee und Kuchen ein reichhaltiges Imbissangebot, alkoholfreie Getränke, Süßigkeiten und Eisvariationen sowie Blumen, Zeitungen und Zeitschriften bereit.

Wir können helfen, wenn Sie Zahnbürste und Duschbad vergessen haben und halten neben diversen Hygieneartikeln und Artikeln des täglichen Bedarfs kleine Geschenke, Glückwunschkarten, Batterien und Spielzeug für die Kleinen bereit.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag

07:00 – 18:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertage

13:00 – 17:00 Uhr

Fast alle Patientenbetten sind mit Patienten-Cockpits ausgestattet, die den Empfang von vielen Fernsehprogrammen, Radio, Internet und Telefonie ermöglichen. Die Tonwiedergabe der Rundfunk- und Fernsehprogramme erfolgt über Kopfhörer. Rundfunk ist kostenlos, Fernsehen, Telefon und Internet kosten 3,00 € pro Tag.

Im Kreiskrankenhaus Demmin gilt für alle Personen ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur in dem dafür vorgesehenen Außenbereich auf der Raucherinsel gestattet. Während der Behandlung und der Genesungsphase sind das Trinken von Alkohol und die Einnahme von Rauschmitteln oder rauscherzeugenden Mitteln streng untersagt.

Als Service bieten wir Ihnen verschiedene Teesorten, Kaffee oder Wasser (still oder mit Kohlensäure versetzt) aus unseren Automaten an. Wenden Sie sich bitte an unser Pflegepersonal.

Jedes Krankenhaus verfügt über eine eigene Hausordnung, die in den Informationsmappen in jedem Patientenzimmer einzusehen ist. Sie regelt im Grunde Selbstverständliches, zum Beispiel, dass Einrichtungsgegenstände und Geräte schonend zu behandeln sind oder dass, wer mutwillig oder fahrlässig etwas beschädigt, zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass – gemäß Krankenhausbauverordnung – die Waschbecken in Patientenzimmern keine Verschlüsse und Überläufe haben dürfen. Duschmatten dürfen aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen in den Badzellen der Patientenzimmer nicht ausgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gegen ein Entgelt von 3,00 € pro Tag, können Sie einen Internetzugang an ihrem Patienten-Cockpit und auch WLAN für Ihr Endgerät (Zugangscode über die Aufnahme) freischalten. Hier haben Sie auch Fernsehen und Telefon im Entgelt mit enthalten.

Am Kassenautomat können Sie Ihre Patienten-Karte aufladen. Er befindet sich schräg gegenüber der Patientenaufnahme.

Unser größtes Bestreben ist, unsere Patienten, Angehörige und Mitarbeitende in allen Belangen zufrieden zu stellen.

Darum fragen wir nach: Hat Ihnen etwas besonders gut gefallen? Was können wir besser machen? Wir freuen uns über Lob und sind genauso offen für Kritik. Denn so lernen wir. Ihre Meinung ist uns wichtig! Nur mit Ihrer Hilfe können wir unsere Leistungen und Angebote stetig verbessern.

Sie können uns gern persönlich ansprechen und uns Ihr Anliegen schildern oder Sie nutzen dieses Kontaktformular.
Wir sind dankbar für Ihr Feedback.

Unsere Küche im Haus stellt für Sie jeden Tag eine ausgeglichene und abwechslungsreiche, den Genesungsprozess fördernde und gesunde Kost bereit. Für eine ärztlich verordnete Diätkost haben Sie bitte Verständnis, denn eine angepasste Ernährung ist Teil Ihrer Krankenhausbehandlung und trägt zu Ihrer raschen Genesung bei.

Bestimmte Präparate dürfen wegen Kombinations- und Nebenwirkungen nicht zusammen eingenommen werden. Nehmen Sie deshalb die von zu Hause mitgebrachten Medikamente nur nach Rücksprache mit Ihrem Krankenhausarzt ein, denn Sie erhalten die nötigen Medikamente grundsätzlich von uns.

Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Zwei Münztelefone befinden sich im Eingangsfoyer vor dem Aufgang zu den Stationen.

Das Parken ist am Krankenhaus kostenpflichtig möglich. Die ersten 30 Minuten sind gebührenfrei. Behindertenparkplätze können durch berechtigte Personen genutzt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Parkplatz- und Gebührenordnung.

Bitte bringen Sie nur das Nötigste an Bekleidung und sonstigen Dingen in das Krankenhaus mit. Im Patientenzimmer steht Ihnen ein Kleiderschrank mit Wertfach zur Verfügung. Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollten Sie jedoch am besten gar nicht erst mitbringen oder der Krankenhausverwaltung zur sicheren und kostenlosen Verwahrung übergeben. Bitte wenden Sie sich an das Pflegepersonal

Ihre Pflege liegt in den Händen des Pflegepersonals. Sie richtet sich nach dem Maß Ihrer Hilfsbedürftigkeit. Unser Anliegen ist es, Ihnen Ihren Aufenthalt unter den gegebenen Umständen so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu lindern.

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes haben Sie die Postanschrift:

Krankenhaus Demmin
Postfach 1251
Frau / Herr .....
Station: .....
17102 Demmin

Für Ihre Ausgangspost befindet sich ein Briefkasten im Eingangsbereich neben dem Aufnahmebüro.

Stellen Sie einen Mangel oder Defekt fest, wenden Sie sich bitte an das Personal.

Der Krankenhausseelsorger ist jeden Dienstag und Donnerstag im Haus, sollten Sie ein Gespräch mit ihm wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal. Sie können Ihren Wunsch aber auch gleich auf Ihrem Behandlungsvertrag bei Aufnahme vermerken.

Weitere Serviceleistungen werden auf Wunsch angeboten:

  • Post- und Faxservice
  • Briefmarkenverkauf
  • Zeitungen
  • Cafeteria
  • Botengänge
  • Nutzung des Patienten-Cockpits für Internet, Fernsehen und Telefon (kostenpflichtig)
    sowie Radio (kostenfrei)
  • ein Safe für sichere Verwahrung hoher Geldbeträge oder für Wertgegenstände
  • Kopfkissentausch: klein (80 x 40 cm), gegen groß (80 x 80 cm) oder umgekehrt

Während eines Aufenthaltes im Krankenhaus berät der Sozialdienst Patienten und Patientinnen mit erhöhtem Hilfebedarf und deren Angehörige hinsichtlich häuslicher oder stationärer Pflege, Hilfsangebote, Hilfsmittel und Versorgung durch ambulante Kooperationspartner. Dies kann nur durch ein breites Netzwerk ambulanter und stationärer Pflegedienste, anderen sozialen Einrichtungen sowie niedergelassenen Hausärzten realisiert werden.

Aufgaben des Sozialdienstes sind u. a.:

  • die Beantragung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung,
  • die Vermittlung von ambulanten Pflegediensten,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln für eine Pflege in der Häuslichkeit,
  • Vermittlung von stationären Pflegeplätzen in einem Pflegeheim oder Hospiz.

Bei entsprechendem Rehabilitationspotenzial besteht im Anschluss die Möglichkeit durch den Sozialdienst eine stationäre Rehabilitation außerhalb des Krankenhauses zu beantragen.

Weiterhin erhalten Patienten, Patientinnen und deren Angehörige Informationen und Material zu Leistungen des Versorgungsamtes, zur häuslichen Pflege und zur privaten Absicherung durch Vorsorgevollmachten.

Für Patienten und Patientinnen in schwierigen Lebenssituationen bietet der Sozialdienst Hilfe bei Vermittlungen zu Suchtberatungszentren oder Selbsthilfegruppen an.

Ein Krankenhausalltag hat seinen eigenen Tagesablauf. So brauchen wir für die Durchführung des Diagnose- und Behandlungsprogramms, der Arztvisiten, der pflegerischen Maßnahmen oder der OP-Vorbereitung etc. einen langen Vormittag, alles hat seinen Platz und seine Zeit. Bitte haben Sie Verständnis.

Telefonieren vom Krankenbett aus ist über das Patienten-Cockpit für 3,00 € pro Tag möglich. Die dafür notwendige Telefonkarte können Sie in der Patientenaufnahme oder in der Informationszentrale erwerben und darüber hinaus auch Internet, Fernsehen (im Preis inklusive) sowie kostenlos Radio hören.

Auf der Intensivstation und in den Funktionsbereichen gilt Handy-Verbot!

In das Krankenhaus gehören keine Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, Pyrotechnische Erzeugnisse, Gasspray, Gaspistolen, Drogen.

Gegen einen Mehrpreis können Sie z. B. folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen:

  • Behandlung durch den Chefarzt oder dessen Vertreter
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, eines Elternteils
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, ohne Vorlage einer Indikation
  • Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils, ohne Vorlage einer Indikation
  • Unterbringung und Verpflegung eines weiteren Kindes als Begleitperson
  • Unterbringung und Verpflegung einer pflegebedürftigen Person
  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer nach einer ambulanten Operation oder nach einer stationsersetzenden Maßnahme inklusive Abendbrot und Frühstück

Die Gewährung einer Wahlleistung wird bei der Aufnahme zwischen Ihnen und dem Krankenhaus schriftlich vereinbart. Informationen dazu erhalten Sie in der Patientenaufnahme. Wir bitten Sie vor Vertragsabschluss, die Finanzierung zu prüfen.

Bringen Sie bitte keine Wertgegenstände mit. Sollten Sie Wertsachen (z. B. größere Geldbeträge oder Schmuck) in das Krankenhaus mitgebracht haben, so geben Sie diese bitte der Krankenhausverwaltung kostenfrei in Verwahrung. Sie erhalten dafür eine Quittung. Das Pflegepersonal ist Ihnen dabei gern behilflich. Das Krankenhaus haftet nur für Geldbeträge und Gegenstände, die es gegen Quittung zur Aufbewahrung übernommen hat. Das Krankenhaus haftet nicht bei Verlust. Für mitgebrachte Laptops und andere elektronische Geräte übernehmen wir keine Haftung.

Nach dem Aufenthalt

Die Krankenhausentlassung erfolgt, wenn nach ärztlichem Urteil Ihre Behandlung abgeschlossen ist.

  • Der Entlassungstermin wird vom behandelnden Arzt festgelegt.
  • Die körperliche Belastung soll entsprechend der ärztlichen Empfehlung erfolgen, denn eine OP-Wunde sollte bis zur völligen Heilung geschont werden (Reibung und Unruhe vermeiden)
  • In den ersten 3 Monaten sollten Sie eine direkte Sonneneinstrahlung auf die OP-Wunde vermeiden, da sonst farbliche Veränderungen auftreten können.
  • Alles Weitere, was Sie zur Entlassung wissen müssen, erfahren Sie im Entlassungsgespräch.
  • Achten Sie beim Verlassen der Station darauf, dass alle persönlichen Gegenstände mitgenommen und Wertgegenstände abgeholt werden.
  • Zahlen Sie bitte die Zuzahlungsbeträge in der Patientenaufnahme und entwerten Sie Ihre Telefonkarte am Kassenautomaten.
  • Als besonderen Service organisieren wir für Sie Ihre Abholung.

Wir freuen uns, wenn Sie sich in unserem Hause wohlgefühlt haben und wenn wir Ihnen helfen konnten, Ihre Gesundheit wiederherzustellen.

Die Kosten für ärztliche Versorgung, Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Heilmittel und medizinisch-technische Leistungen sind durch Fallpauschalen (DRG) abgedeckt, die von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Der Patient ist ganz bzw. teilweise als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes für die Krankenhausleistungen verpflichtet, wenn keine Kostenübernahme eines Sozialleistungsträgers, eines sonstigen öffentlich-rechtlichen Kostenträgers oder einer privaten Krankenversicherung vorgelegt wird oder die vorgelegte Kostenübernahmeerklärung nicht die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen abdeckt.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen Sie als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes einen Eigenanteil zu Gunsten Ihrer Krankenkasse entrichten. Er beträgt zurzeit 10,00 € je Kalendertag (höchstens jedoch 28 Tage jährlich). Bitte lesen Sie hierzu die gesonderten Regelungen in den ausliegenden Informationen oder im Patienten-Intranet.

Ihre Zuzahlung entrichten Sie bitte am Entlassungstag.

In der Patientenaufnahme

Montag bis Donnerstag
7:00 – 15:30 Uhr

Freitags
7:00 – 14:30 Uhr.

In der Informationszentrale

15:00 – 22:00 Uhr

Am Wochenende
6:00 – 22:00 Uhr

Eine Zahlung mit der EC-Karte ist möglich. Befreiungstatbestände können nur bei der Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden. Die innerhalb eines Kalenderjahres geleisteten Zahlungen sind nachzuweisen.