Qualitätsberichte

Jedes Krankenhaus muss nach §137 Sozialgesetzbuch V alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht erstellen und veröffentlichen. Diese gesetzliche Vorgabe trat zum 31. August 2005 in Kraft und gilt rückwirkend für das Jahr 2004.

Die Qualitätsberichte unseres Hauses finden Sie hier (PDF):

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Medizincontrolling

03998 431128

Kreiskrankenhaus Demmin GmbH
Wollenweberstraße 21
17109 Demmin